Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mambo Privatstiftung; Styria Medien AG
BWB/Z-387
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die MAMBO Privatstiftung und die Styria Medien AG beabsichtigen auf dem Markt der Zeitschriften und damit zusammenhängender analoger und digitaler Medienaktivitäten zusammenzuarbeiten. Der Zusammenschluss erfolgt durch wechselseitigen Beteiligungserwerb gemäß § 7 Abs 1 Z 3 KartG im Ausmaß von jeweils 50 % an den am Zeitschriftenmarkt tätigen Gesellschaften der STYRIA AG einerseits und MAMBO PS andererseits, wobei der STYRIA AG die alleinige Kontrolle zukommen soll. Betroffener Geschäftszweig: Zeitschriften und Internet.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2007 weggefallen.