Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A-TEC Minerals & Metals Holding GmbH; Financière Gindre Duchavany; Établissements Gindre Duchavany und Ginhold - BWB/Z-384 | Bundeswettbewerbsbehörde

A-TEC Minerals & Metals Holding GmbH; Financière Gindre Duchavany; Établissements Gindre Duchavany und Ginhold

BWB/Z-384

24.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die A-TEC Minerals & Metals Holding GmbH beabsichtigt, 100% des Grundkapitals an der Financière Gindre Duchavany, der Établissements Gindre Duchavany und Ginhold, alle Gesellschaften nach französischem Recht, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Kupfer-Anoden, Kupfer-Kathoden, Kupfer-Rundbarren, Kupfer-Platten und Kupfer-Gießwalzdraht aus recyceltem Schrott sowie den Markt für Kupfer-Halbzeuge und von individuellen Kupfer-Komponenten als Teile für die Elektroindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2007 weggefallen.

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