Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sandvik AB; Holdinggesellschaft Inhoco 3367 Ltd., Extec Screens & Crushers Ltd.; Fintec Crushing and Screening Ltd. - BWB/Z-383 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sandvik AB; Holdinggesellschaft Inhoco 3367 Ltd., Extec Screens & Crushers Ltd.; Fintec Crushing and Screening Ltd.

BWB/Z-383

24.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sandvik AB beabsichtigt den Erwerb aller Anteile der Holdinggesellschaft Inhoco 3367 Ltd.; hierdurch werden u.a. alle Anteile und alleinige Kontrolle über Extec Screens & Crushers Ltd. erworben. Darüber hinaus beabsichtigt Sandvik AB den Erwerb von 51% der Anteile an Fintec Crushing and Screening Ltd.; die übrigen 49% der Anteile werden bereits von Sandvik AB gehalten. Alle drei Gesellschaften sind im Bereich Maschinenbau, auf dem Markt für Zerkleinerungsanlagen, tätig. Betroffener Geschäftszweig: Mobile Zerkleinerungsanlagen für Gestein.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht