Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental Bakeries B.V.; Heinrich Stieffenhofer Lebkuchen- und Dauerbackwarenfabrik GmbH & Co KG - BWB/Z-381 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental Bakeries B.V.; Heinrich Stieffenhofer Lebkuchen- und Dauerbackwarenfabrik GmbH & Co KG

BWB/Z-381

20.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer und unmittelbarer Erwerb sämtlicher Anteile an der Heinrich Stieffenhofer Lebkuchen- und Dauerbackwarenfabrik GmbH und Co KG, Bassenheim Deutschland und sämtlicher damit verbundenen Vermögenswerte durch Continental Bakeries B.V., Dordrecht, Niederlande. Betroffener Geschäftszweig: Erzeugnisse und Vertrieb von Brotersatzprodukten und Gebäck.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht