Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Procter & Gamble Company; SPD Swiss Precision Diagnostics GmbH - BWB/Z-377 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Procter & Gamble Company; SPD Swiss Precision Diagnostics GmbH

BWB/Z-377

18.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile der SPD Swiss Precision Diagnostics GmbH, Schweiz durch ein Tochterunternehmen der The Procter & Gamble Company, USA. SPD Swiss Precision Diagnostics GmbH ist eine neu gegründete Gesellschaft, die im Bereich Diagnostik zur Eigenanwendung (ausgenommen Kardiologie, Diabetes und Mundpflege) tätig ist. Die übrigen 50% der Anteile an SPD Swiss Precision Diagnostics GmbH werden weiterhin von einem Tochterunternehmen der Inverness Medical Innovations, Inc, USA, gehalten.Betroffener Geschäftszweig: Diagnostika zur Eigenanwendung für Schwangerschafts- und Ovulationstests.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2007 weggefallen.

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