Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wacker Construction Equipment AG; NEUSON KRAMER Baumaschinen AG - BWB/Z-374 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wacker Construction Equipment AG; NEUSON KRAMER Baumaschinen AG

BWB/Z-374

16.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wacker Construction Equipment AG, Preußenstraße 41, 80809 München, Deutschland, beabsichtigt, alle Aktien der NEUSON KRAMER Baumaschinen AG, Haidfeldstraße 37, A-4060 Linz-Leonding, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Baumaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2007 weggefallen.

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