Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H. & Co KG; Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Autohaus Robert Stipschitz GmbH - BWB/Z-371 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H. & Co KG; Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Autohaus Robert Stipschitz GmbH

BWB/Z-371

13.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verkauf sämtlicher Gesellschafts- bzw. Geschäftsanteile durch die bisherigen Gesellschafter der Autohaus Robert Stipschitz GmbH mit Sitz in Maria Enzersdorf an die Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H. & Co KG und die Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H., jeweils mit Sitz in Salzburg. Die Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H. und die Porsche Immobilien Gesellschaft m.b.H. & Co KG sind im österreichischen Porsche Konzern für die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien verantwortlich. Sie werden den Geschäftsbetrieb an die Porsche Inter Auto GmbH & Co KG verpachten.  Betroffener Geschäftszweig: Kfz-Einzelhandel und -Kundendienst.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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