Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

POLYTEC Holding AG; MEFIplast GmbH - BWB/Z-369 | Bundeswettbewerbsbehörde

POLYTEC Holding AG; MEFIplast GmbH

BWB/Z-369

12.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die POLYTEC Holding AG, Hörsching, hat durch ihre 100%-Tochter PT Beteiligungs GmbH, Hörsching, den beabsichtigten Erwerb der Anteile an der MEFIplast GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland, die ihrerseits Teile des Geschäfts der Menzolit-Fibron GmbH übernommen hat, als Zusammenschluss angemeldet. Betroffener Geschäftszweig: Markt zur Entwicklung und Produktion von Kunststoffteilen für die Fahrzeug-/Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2007 weggefallen.

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