Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raiffeisen Versicherung AG; CA Immo International AG
BWB/Z-367
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Raiffeisen Versicherung AG und die CA Immo International AG gründen die CEE Hotel Development AG sowie die CEE Hotel Management und Beteiligungs GmbH, wobei die CEE Hotel Management und Beteiligungs GmbH lediglich für den Zweck gegründet wird, rund 67% der Anteile an der H1 Hotelentwicklung GmbH zu erwerben, welche als Fondsmanager der CEE Hotel Development AG tätig sein soll. Betroffener Geschäftszweig: Investitionen in Immobilienprojekte, insbesondere in Hotelobjekte und Hotelprojekte im zentral- und osteuropäischen Raum.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2007 weggefallen.