Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Madison Dearborn Partners, LLC; The Tornante Company, LLC;The Topps Company, Inc. - BWB/Z-364 | Bundeswettbewerbsbehörde

Madison Dearborn Partners, LLC; The Tornante Company, LLC;The Topps Company, Inc.

BWB/Z-364

03.04.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 75% der Aktien von The Topps Company, Inc. New York, NY, USA durch Madison Dearborn Partners, LLC Chicago, IL, USA und Erwerb von 25% der Aktien von The Topps Company, Inc. New York, NY, USA durch The Tornante Company, LLC, California, CA, USA. Betroffener Geschäftszweig: Süßwaren und lizenzierte Sammelgegenstände.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2007 weggefallen.

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