Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

JSM Verlagsbeteiligungs GmbH; "Print"-Zeitungsverlag GmbH - BWB/Z-358 | Bundeswettbewerbsbehörde

JSM Verlagsbeteiligungs GmbH; "Print"-Zeitungsverlag GmbH

BWB/Z-358

29.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die JSM Verlagsbeteiligungs GmbH mit Sitz in Innsbruck, FN 262288 v, hat 25% der Geschäftsanteile an der an der "Print"-Zeitungsverlag GmbH mit Sitz in Innsbruck, FN 54765 m von Herrn Otto Steixner, geb. 22.4.1955, und weitere 25% der Geschäftsanteile an der "Print"-Zeitungsverlag GmbH von der ZVV BeteiligungsgesmbH mit Sitz in Salzburg, FN 230893 z, erworben.Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe von Gratis-Wochenzeitungen (insbesondere Bezirksblätter).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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