Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Access Industries Inc.; Atlantic Bridge Ventures - BWB/Z-357 | Bundeswettbewerbsbehörde

Access Industries Inc.; Atlantic Bridge Ventures

BWB/Z-357

29.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ein Konsortium von Investoren, bestehend aus * AI Capital Limited, Midocean Chambers, PO Box 805, Road Town, Tortola, British Virgin Islands, eine Tochtergesellschaft von Access Industries Inc., New York, NY (USA)* Atlantic Bridge Ventures, Dublin (Ireland),* International Investment and Underwriting, Dublin, Irland, * Anglo Irish Bank Corporation plc, Dublin, Irland,* den Herren Denis O´Brien, Bill McCabe und Larry Quinn,beabsichtigt, durch ein Akquisitionsvehikel (Acision B.V., Prins Bernhardplein 200, 1097 JB Amsterdam, Niederlande, diejenigen verbundenen Unternehmen von LogicaCMG plc, London (Großbritannien), deren ganze wirtschaftliche Tätigkeit auf die Telecoms Products Division von LogicaCMG (das "Zielgeschäft") gerichtet ist, sowie relevante Vermögenswerte, die von anderen Tochtergesellschaften von LogicaCMG gehalten werden, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Mobile Messaging Services, Voicemail-Lösungen, Enterprise Application Software und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2007 weggefallen.

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