Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Oberösterreichische Rundschau GmbH; BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH
BWB/Z-356
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Oberösterreichische Rundschau GmbH, Hafenstraße 1-3, 4020 Linz, FN 279250m, beabsichtigt, die Anteile der BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH, Europaplatz 1a, 4020 Linz, FN 91035a, an der redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH, Negrellistraße 34, 3400 Wels, FN 236666p, das sind 37,48% der Geschäftsanteile der redmail Medienzustellservice Oberösterreich GmbH, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Tagzustellung adressierter und nichtadressierter Poststücke.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2007 weggefallen.