Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
3i Group plc; ADCO Umweltdienste Holding GmbH
BWB/Z-355
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
3i Group plc, London, Großbritannien, plant, indirekt über die 3i Group Investments LP, London, Großbritannien, und weitere, von 3i beratene Fonds insgesamt 35% der Anteile an der ADCO Umweltdienste Holding GmbH, Ratingen, Deutschland, zu erwerben. 60% der Anteile an der ADCO Umweltdienste Holding GmbH verbleiben im Eigentum verschiedener Holdinggesellschaften, die von der Familie Müller, Eupen, Belgien, kontrolliert werden.Betroffener Geschäftszweig: Mobile Sanitärversorgung und -entsorgung.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2007 weggefallen.