Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brightpoint, Inc.; Dangaard Telecom A/S; Nordic Capital Fund VI - BWB/Z-350 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brightpoint, Inc.; Dangaard Telecom A/S; Nordic Capital Fund VI

BWB/Z-350

23.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brightpoint, Inc. (USA) plant, 100% des Aktienkapitals der Dangaard Telecom A/S (Dänemark) zu erwerben. Als indirekter Erwerber handelt Nordic Capital Fund VI (Jersey). Im Gegenzug plant Nordic Capital Fund IV eine Beteiligung von 37% an Brightpoint, Inc. zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Telekommunikationsequipment.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.04.2007 weggefallen.

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