Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

JS Moser Medien-Treuhand GmbH; Moser Holding AG - BWB/Z-345 | Bundeswettbewerbsbehörde

JS Moser Medien-Treuhand GmbH; Moser Holding AG

BWB/Z-345

16.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die JS Moser Medien-Treuhand GmbH mit Sitz in Hatting, FN 243963w, beabsichtigt, von der Athesia Druck GmbH mit Sitz in I-39100 Bozen 50% der Geschäftsanteile an der Moser Holding AG mit Sitz in Innsbruck, FN 37129b, zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Tages- und Wochenzeitungen, Magazine, Corporate Publishing, Druck (Tageszeitung, Akzidenz), Privatradio, Zeitungszustellung und Werbemittelverteilung, Telekommunikation, Call-Center, Werbemittlung und Betreiben von Online-Portalen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2007 weggefallen.

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