Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MeadWestvaco Calmar Inc.; Poly Arbo Beheere BV - BWB/Z-344 | Bundeswettbewerbsbehörde

MeadWestvaco Calmar Inc.; Poly Arbo Beheere BV

BWB/Z-344

16.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MeadWestvaco Calmar Inc., Missouri/USA, beabsichtigt entweder direkt oder durch eine Tochtergesellschaft, alle Anteile an Poly Arbo Beheere BV, Helmond, Niederlande, zu erwerben. Die Transaktion umfasst alle (direkten und indirekten) Tochtergesellschaften von Poly Arbo, wie zB Arbo Consult Nederland BV, AFA Polytek BV, Dispensing Solutions Hong Kong Ltd. und Beverage Dispensing BV, mit der Ausnahme von Dispensing Technologies BV.Betroffener Geschäftszweig: Pump- und Sprühsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 11.04.2007 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurückgezogen.

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