Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BEGAS Wärme & Service GmbH; Bioenergie Burgenland Service GmbH; Energiewerk GmbH - BWB/Z-341 | Bundeswettbewerbsbehörde

BEGAS Wärme & Service GmbH; Bioenergie Burgenland Service GmbH; Energiewerk GmbH

BWB/Z-341

14.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BEGAS Wärme & Service GmbH hat die Absicht, ihre Beteiligung an der Energiewerk GmbH an die Bioenergie Burgenland Service GmbH abzutreten und eine unmittelbare Beteiligung von 49% an der Bioenergie Burgenland Service GmbH zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2007 weggefallen.

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