Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moser Holding AG; "Print"-Zeitungsverlag GmbH - BWB/Z-340 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moser Holding AG; "Print"-Zeitungsverlag GmbH

BWB/Z-340

13.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Moser Holding AG mit Sitz in Innsbruck, FN 37129 b, beabsichtigt, von der JSM Verlagsbeteiligungs GmbH mit Sitz in Innsbruck, FN 262288 v, 50% der Geschäftsanteile an der "Print"-Zeitungsverlag GmbH, mit Sitz in Innsbruck, FN 54765 m, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe von Gratis-Wochenzeitungen (Bezirksblätter).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückweisung des Prüfungsantrages

Das Kartellgericht wies den Prüfungsantrag der Bundeswettbewerbsbehörde mit der Begründung zurück, die Moser Holding AG habe die "Print"-Zeitungsverlag GmbH bereits mit einem Geschäftsanteil von 50% alleine kontrolliert. Eine Aufstockung des Gesellschaftsanteils der Moser Holding AG sei daher nicht mehr anmeldepflichtig gewesen.

Die Beurteilung des Kartellgerichtes wurde mit Beschluss des Kartellobergerichtes vom 21.01.2008, 16 Ok 7/07, bestätigt.

zurück zur Übersicht