Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Asamer Holding AG; Hans Kostmann Beteiligungs AG; Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H.; CEE Chemicals Vagyonkezelö Korlátolt Felelösségü Társaság Kft - BWB/Z-338 | Bundeswettbewerbsbehörde

Asamer Holding AG; Hans Kostmann Beteiligungs AG; Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H.; CEE Chemicals Vagyonkezelö Korlátolt Felelösségü Társaság Kft

BWB/Z-338

13.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Asamer Holding AG beabsichtigt, 30% der Geschäftsanteile an der CEE Chemicals Vagyonkezelö Korlátolt Felelösségü Társaság Kft von der Hans Kostmann Beteiligungs AG zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von und Handel mit Transportbeton.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2007 weggefallen.

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