Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Österreichischer Bundesverlag GmbH; Verlag Hölder-Pichler-Tempsky KG; G&G Buchvertriebs GmbH; öbvhpt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG; Reniets Verlag GmbH
BWB/Z-333
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigte Übernahmen des teilweisen Vermögens, Verlagsrechte für berufsbildende Schulbücher, der öbvhpt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG durch die Verlag Hölder-Pichler-Tempsky KG, des teilweisen Vermögens, Verlagsrechte für Fachbücher, der öbvhpt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG durch die G&G Buchvertriebs GmbH und des teilweisen Vermögens, Verlagsrechte für berufsbildende Schulbücher, der Reniets Verlag GmbH durch die Verlag Hölder-Pichler-Tempsky KG. Betroffene Geschäftszweige: Schulbücher, Fachbücher.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2007 weggefallen.