Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Niro Soavi S.p.A.; Procomac S.p.A. - BWB/Z-329 | Bundeswettbewerbsbehörde

Niro Soavi S.p.A.; Procomac S.p.A.

BWB/Z-329

02.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an Procomac S.p.A., Via Fedolfi 29, 43038 Sala Baganza (Parma), Italien, durch Niro Soavi S.p.A., Mario da Erba Edoari 29/A, 43100 Parma, Italien. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Installation von Abfüllausrüstung für flüssige Nahrungsmittel (einschließlich Ausrüstung zur Behandlung der Behälter) sowie von zugehöriger Ausrüstung zur Verarbeitung flüssiger Nahrungsmittel, Ausrüstung zur Verarbeitung nicht-flüssiger Nahrungsmittel, Ausrüstung zur Verpackung von Nahrungsmitteln sowie diverser zugehöriger Ausrüstung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2007 weggefallen.

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