Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flughafen Wien Aktiengesellschaft; Flughafen Friedrichshafen GmbH - BWB/Z-327 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flughafen Wien Aktiengesellschaft; Flughafen Friedrichshafen GmbH

BWB/Z-327

02.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Wien, beabsichtigt, direkt oder indirekt eine Beteiligung von über 25% an der Flughafen Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, Deutschland, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Betrieb von Verkehrsflughäfen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2007 weggefallen.

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