Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Husqvarna AB; Zenoah Co., Ltd. - BWB/Z-326 | Bundeswettbewerbsbehörde

Husqvarna AB; Zenoah Co., Ltd.

BWB/Z-326

01.03.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter indirekter Erwerb der Anteile an Zenoah Co., Ltd. von Komatsu Ltd. mit Sitz in Japan durch Husqvarna AB mit Sitz in Schweden. Zenoah Co., Ltd. ist eine neu errichtete japanische Gesellschaft, in welche vor Durchführung der gegenständlichen Transaktion der Geschäftsbereich Motorgeräte für den Einsatz im Freien (Outdoor Power Equipment) der Komatsu Zenoah Co., einschließlich der in diesem Bereich tätigen Tochtergesellschaften, eingebracht worden ist. Betroffener Geschäftszweig: Motorgeräte für den Einsatz im Freien (Outdoor Power Equipment).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2007 weggefallen.

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