Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arques Industries AG; COS Distribution AG, Avitos GmbH, E-Logistics GmbH und Topedo GmbH - BWB/Z-321 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arques Industries AG; COS Distribution AG, Avitos GmbH, E-Logistics GmbH und Topedo GmbH

BWB/Z-321

22.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Vermögensgegenstände der COS Distribution Linden, Deutschland, der Avitos GmbH, Linden, Deutschland, und der E-Logistics GmbH, Wettenberg, Deutschland, sowie Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an Topedo GmbH, Linden, Deutschland durch Arques Industries AG, Starnberg, Deutschland. Betroffene Geschäftszweige: Groß- und Einzelhandel mit PC Hard- und Software einschließlich Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2007 weggefallen.

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