Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

United Technologies Corporation; Volvo Aero Engine Services AB - BWB/Z-320 | Bundeswettbewerbsbehörde

United Technologies Corporation; Volvo Aero Engine Services AB

BWB/Z-320

22.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

United Technologies Corporation mit Sitz in den USA beabsichtigt, bestimmte Vermögensgegenstände, die insbesondere den Geschäftsbereich Wartung, Reparatur und Überholung von Fugzeugtriebwerken der Volvo Aero Engine Services AB mit Sitz in Schweden betreffen, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugtriebwerken.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2007 weggefallen.

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