Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Industriewaggon GmbH; CRL Car Rail Logistics GmbH; ÖBB Holding AG - BWB/Z-318 | Bundeswettbewerbsbehörde

Industriewaggon GmbH; CRL Car Rail Logistics GmbH; ÖBB Holding AG

BWB/Z-318

20.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von weiteren 50% der Geschäftsanteile des Unternehmens der CRL Car Rail Logistics GmbH durch die Industriewaggon GmbH (im Folgenden: "IWAG"). Die ÖBB Holding AG ist mit 100% an der Rail Cargo Austria Aktiengesellschaft beteiligt, die ihrerseits eine 100%ige Beteiligung an IWAG hält. Die Geschäftstätigkeit der CRL erstreckt sich auf die Vermietung von 300 Doppelstockwaggons für den Automobiltransport. Betroffener Geschäftszweig: Schienengüterverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht