Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moser Holding AG; Lancelot Media Holding GmbH; Oberösterreichische Rundschau GmbH - BWB/Z-317 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moser Holding AG; Lancelot Media Holding GmbH; Oberösterreichische Rundschau GmbH

BWB/Z-317

16.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Moser Holding AG, Ing-Etzel-Straße 30, 6020 Innsbruck, FN 37129b, beabsichtigt, in zwei Schritten bis zum Geschäftsjahr 2009 51% der Geschäftsanteile an der Oberösterreichischen Rundschau GmbH, Hafenstraße 1-3, 4020 Linz, FN 279250m, die derzeit von der Lancelot Media Holding GmbH gehalten werden, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Wochenzeitungsmarkt in Oberösterreich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Verpflichtungserklärung nach § 17 Abs 2 2. Satz KartG

Aufgrund der von der Anmelderin gegenüber BWB abgegebenen Verpflichtungserklärung wurde der Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht am 30.5.2007 zurückgezogen.

Verpflichtungserklärung

 

zurück zur Übersicht