Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arques Industries AG; Degussa Knottingley Ltd.; Degussa Sant Celoni S.A. - BWB/Z-315 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arques Industries AG; Degussa Knottingley Ltd.; Degussa Sant Celoni S.A.

BWB/Z-315

15.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb nahezu aller Vermögensgegenstände der Degussa Knottingley Ltd., West Yorkshire, Großbritannien, und aller Gesellschaftsanteile an Degussa Sant Celoni S.A., Barcelona, Spanien, durch Arques Industries AG, Starnberg, Deutschland.Betroffene Geschäftszweige: Chemische Zwischenstoffe und Antioxidantien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2007 weggefallen.

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