Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Michelin Holding (Niederlande) B.V.; Tigar a.d. Pirot; Tigar Tyres d.o.o., Pirot - BWB/Z-313 | Bundeswettbewerbsbehörde

Michelin Holding (Niederlande) B.V.; Tigar a.d. Pirot; Tigar Tyres d.o.o., Pirot

BWB/Z-313

12.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Anteilsmehrheit und damit Alleinkontrolle an Tigar Tyres d.o.o., Pirot durch die Michelin Holding (Niederlande) B.V.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Lieferung von PKW- und Kleintransporterersatzreifen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2007 weggefallen.

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