Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PA-Zweiundfünfzigste WTP Beteiligungsverwaltungs GmbH; Alinea Holding GmbH - BWB/Z-310 | Bundeswettbewerbsbehörde

PA-Zweiundfünfzigste WTP Beteiligungsverwaltungs GmbH; Alinea Holding GmbH

BWB/Z-310

06.02.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PA-Zweiundfünfzigste WTP Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wien, plant direkt oder indirekt (durch oder gemeinsam mit einer anderen von Cerberus kontrollierten Gesellschaft) den Erwerb von 100 % der Anteile an Alinea Holding GmbH, Wien. Betroffener Geschäftszweig: Finanzdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2007 weggefallen.

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