Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Scholz AG; Scholz Holding GmbH; Kovosrot Group s.r.o.
BWB/Z-308
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die deutsche Scholz AG beabsichtigt über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft, Scholz Holding GmbH, 50% der Geschäftsanteile an der Kovosrot Group s.r.o. zu erwerben. Die verbleibenden 50% Anteile an dieser Gesellschaft hält die Scholz AG bereits indirekt über ihre andere, 100%-ige Tochtergesellschaft, die Firemet s.r.o., Prag.Betroffene Geschäftszweige: Handel mit und Aufbereitung von Eisen- und Stahlschrott sowie von Nichteisenschrott.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2007 weggefallen.