Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Industri Kapital 2004 Ltd.; Moventas Oy; BoxGear Oy - BWB/Z-304 | Bundeswettbewerbsbehörde

Industri Kapital 2004 Ltd.; Moventas Oy; BoxGear Oy

BWB/Z-304

31.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der alleinigen Kontrolle an Moventas Oy durch Industri Kapital 2004 Ltd mithilfe des Akquisitionsvehikels BoxGear Oy. Betroffene Geschäftszweige: Märkte für mechanische Kraftübertragungssysteme und Dienstleistungen für die verarbeitende Industrie und die Energieindustrie; insbesondere Markt für Getriebe für die Papier- und Faserindustrie und Bergbau, sowie für Mühlengetriebe und Getriebegehäuse für Windkraftwerke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2007 weggefallen.

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