Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rheinmetall AG; ADS Gesellschaft für Aktive Schutzsysteme GmbH - BWB/Z-302 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rheinmetall AG; ADS Gesellschaft für Aktive Schutzsysteme GmbH

BWB/Z-302

29.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 25% sowie von weiteren 49% an ADS Gesellschaft für Aktive Schutzsysteme GmbH durch Rheinmetall AG, wodurch Rheinmetall AG eine Beteiligung von 74% an ADS Gesellschaft für Aktive Schutzsysteme GmbH halten wird. Betroffener Geschäftszweig: Wehrtechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2007 weggefallen.

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