Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lavena Holding 4 GmbH; ProSiebenSat.1 Media AG - BWB/Z-296 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lavena Holding 4 GmbH; ProSiebenSat.1 Media AG

BWB/Z-296

25.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Permira Holdings Limited, St Peter Port, Guernsey, und Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P., New York, USA, beabsichtigen den Erwerb gemeinsamer Kontrolle über ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring, Deutschland, über ihr gemeinsam kontrolliertes Tochterunternehmen Lavena Holding 4 GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Free-TV.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2007 weggefallen.

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