Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Herr Dr. Krämer-Wasserka und DZ Equity Partner GmbH; VAUTID-Gruppe - BWB/Z-291 | Bundeswettbewerbsbehörde

Herr Dr. Krämer-Wasserka und DZ Equity Partner GmbH; VAUTID-Gruppe

BWB/Z-291

23.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Herr Dr. Krämer-Wasserka und die DZ Equity Partner GmbH, eine 100%ige Tochter der DZ Bank AG, beabsichtigen den 100%igen Erwerb der VAUTID-Gruppe. Betroffene Geschäftszweige: Auftragsschweißwerkstoffe, Beschichtungen und Edelstahl-Gussteile.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2007 weggefallen.

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