Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scania Österreich Ges.m.b.H.; Geissler Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-290 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scania Österreich Ges.m.b.H.; Geissler Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-290

19.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter direkter Erwerb des Betriebes "Kemmelbach" sowie des Betriebes "St. Pölten" der Geissler Gesellschaft m.b.H., Kemmelbach, durch die Scania Österreich Ges.m.b.H. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb und Service von schweren Lastkraftfahrzeugen sowie Vertrieb von Ersatzteilen für schwere Lastkraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2007 weggefallen.

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