Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TPG Partners V, L.P. und Newbridge Asia IV, L.P.; Onex Partners II LP; Macquarie Bank Limited und Beteiligungsgesellschaften; Allco Equity Partners Limited und Allco Finance Group Limited; Qantas Airways Limited - BWB/Z-286 | Bundeswettbewerbsbehörde

TPG Partners V, L.P. und Newbridge Asia IV, L.P.; Onex Partners II LP; Macquarie Bank Limited und Beteiligungsgesellschaften; Allco Equity Partners Limited und Allco Finance Group Limited; Qantas Airways Limited

BWB/Z-286

15.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an der Qantas Airways Limited mit Sitz in Australien durch ein Konsortium von Investoren bestehend aus TPG Partners V, L.P. und Newbridge Asia IV, L.P., Onex Partners II LP, Macquarie Bank Limited und Beteiligungsgesellschaften, Allco Equity Partners Limited und Allco Finance Group Limited, und anderen Anlegern. Betroffener Geschäftszweig: Bereitstellung von Dienstleistungen für Flugpassagiere.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2007 weggefallen.

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