Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scholz AG; ALUSTOCKACH GmbH i. I. - BWB/Z-281 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scholz AG; ALUSTOCKACH GmbH i. I.

BWB/Z-281

09.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die deutsche Scholz AG beabsichtigt über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft, die ALUSTOCKACH GmbH, bzw. deren 100%-iger Tochtergesellschaft, der Grundstücksverwaltungsgesellschaft ALUSTOCKACH GmbH, alle wesentlichen Vermögenswerte (alle Betriebsgrundstücke sowie das übrige Anlage- und Umlaufvermögen ohne Verbindlichkeiten und Forderungen) der ALUSTOCKACH GmbH i. I. von deren Insolvenzverwalter zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Walzbarren und Gusslegierungen aus Sekundäraluminium, Vertrieb von dabei anfallendem Aluminiumoxid sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Umarbeitungen).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2007 weggefallen.

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