Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERDURA Beteiligungs GmbH; Gesellschaft zur Förderung agrarischer Interessen in Oberösterreich GmbH - BWB/Z-279 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERDURA Beteiligungs GmbH; Gesellschaft zur Förderung agrarischer Interessen in Oberösterreich GmbH

BWB/Z-279

04.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an VERDURA Beteiligungs GmbH, Linz, durch Gesellschaft zur Förderung agrarischer Interessen in Oberösterreich GmbH, Linz. Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Vetrieb von Sauergemüse, Süßkonserven, diversen Feinkostprodukten sowie der Handel mit Frischobst und Frischgemüse.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.01.2007 weggefallen.

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