Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Morawa Buchhandelsges.m.b.H.; IM Informations- und Mediengesellschaft m.b.H. - BWB/Z-277 | Bundeswettbewerbsbehörde

Morawa Buchhandelsges.m.b.H.; IM Informations- und Mediengesellschaft m.b.H.

BWB/Z-277

03.01.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Morawa Buchhandelsges.m.b.H., eine 100%ige Tochter der Morawa-Gruppe beabsichtigt 50 % der Anteile an der IM Informations- und Mediengesellschaft m.b.H. zu erwerben. Übernehmende Gesellschaft: Morawa Buchhandelsges.m.b.H.Zielunternehmen: IM Informations- und Mediengesellschaft m.b.H. Veräußernde Gesellschaft: Kärntner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. Betroffene Geschäftszweige: Einzelhandel mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. 

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.01.2007 weggefallen.

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