Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ABW Abbruch, Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H.; Johann Koller Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-97 | Bundeswettbewerbsbehörde

ABW Abbruch, Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H.; Johann Koller Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-97

17.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Anteile an der Johann Koller Gesellschaft m.b.H. durch die ABW Abbruch, Boden- und Wasserreinigungs-Gesellschaft m.b.H. zur Gänze. Betroffener Geschäftszweig: Kiesgewinnung, Erdbewegungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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