Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Akzo Nobel Coatings International BV; Balakom a.s. - BWB/Z-87 | Bundeswettbewerbsbehörde

Akzo Nobel Coatings International BV; Balakom a.s.

BWB/Z-87

02.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Akzo Nobel Coatings International BV, eine 100%ige Tochter der Akzo Nobel N.V., Arnheim/Niederlande beabsichtigt 100 % an Balakom s.a., Komarov/Tschechien, zu erwerben.Akzo Nobel Coatings International BV wird dazu 99,5 % von Sefra Farben Handel GmbH, Wien, und 0,5 % von Herrn Winkler, einem tschechischen Staatsbürger, erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Bautenfarben, Bautenlacke und Pulverlacke.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2006 weggefallen.

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