Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Partners in Lighting International NV; Trio Leuchten GmbH - BWB/Z-83 | Bundeswettbewerbsbehörde

Partners in Lighting International NV; Trio Leuchten GmbH

BWB/Z-83

02.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb aller Geschäftsanteile an der Trio Leuchten GmbH mit Sitz in Deutschland durch Partners in Lighting International NV mit Sitz in Belgien. Die Transaktion erfasst weiter den Geschäftsbereich "Leuchten" der Reality Import GmbH mit Sitz in Deutschland, der vor Vollzug des Zusammenschlusses in ein noch zu gründendes Tochterunternehmen der Trio Leuchten GmbH eingebracht werden wird. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Beleuchtungsprodukten (Leuchten).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2006 weggefallen.

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