Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

M. Preymesser Beteiligungs GmbH; Industrie-Logistik-Linz GmbH & Co KG - BWB/Z-80 | Bundeswettbewerbsbehörde

M. Preymesser Beteiligungs GmbH; Industrie-Logistik-Linz GmbH & Co KG

BWB/Z-80

20.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

M. Preymesser Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in D-93073 Neutraubling, Deutschland, beabsichtigt, weitere 13,55 % der Anteile an Industrie-Logistik-Linz GmbH & Co KG mit dem Sitz in A-4031 Linz zu erwerben, sodass sich ihr Anteil nach Durchführung der Transaktion auf 51 % erhöht (Zusammenschluss gemäß § 7 Abs. 1 Z. 3 KartG). Industrie-Logistik-Linz GmbH & Co KG wird nach der Durchführung der Transaktion weiterhin von M. Preymesser Beteiligungs GmbH und von voestalpine Stahl GmbH gemeinsam kontrolliert. Betroffener Geschäftszweig: Kontraktlogistik und Güterumschlag.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2006 weggefallen.

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