Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AGRANA Zucker GmbH; ATYS Austria GmbH - BWB/Z-8 | Bundeswettbewerbsbehörde

AGRANA Zucker GmbH; ATYS Austria GmbH

BWB/Z-8

13.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der vollständigen Kontrolle an der ATYS Austria GmbH Allhartsberg, Österreich durch ATYS SA, Neuilly-sur Seine, Frankreich. Zur Zeit ist ATYS Austria ein 50:50 Gemeinschaftsunternehmen von ATYS SA und der Ybbstaler Fruchtsaft GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Fruchtzubereitung

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2006 weggefallen.

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