Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GE Fanuc Embedded Systems, Inc.; SBS Technologies, Inc. - BWB/Z-79 | Bundeswettbewerbsbehörde

GE Fanuc Embedded Systems, Inc.; SBS Technologies, Inc.

BWB/Z-79

20.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GE Fanuc Embedded Systems, Inc., USA beabsichtigt sämtliche Kapitalanteile an SBS Technologies, Inc., USA mittelbar durch eine 100%ige Tochtergesellschaft zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Eingebaute Computer-Produkte ("embedded computer products").

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.05.2006 weggefallen.

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