Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unternehmens Invest Aktiengesellschaft; FUTURELAB Holding GmbH - BWB/Z-77 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unternehmens Invest Aktiengesellschaft; FUTURELAB Holding GmbH

BWB/Z-77

13.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 33,33 % der Anteile an der FUTURELAB Holding GmbH, Wien durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wien, bzw. durch einen inländischen Rechtsträger an dem die UIAG als Hauptgesellschafterin beteiligt sein wird und an dem kein anderer Gesellschafter 25 % oder mehr der Anteile halten wird, von der WIENER STÄDTISCHE Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Wien zu 16,667 %, von der DIANA Privatstiftung, Wien zu 8,332 % und von der DUFF Privatstiftung, Wien zu 8,332 %. Betroffener Geschäftszweig: Labordienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.04.2006 weggefallen.

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