Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Beta Topco 2 Limited; Allsopp Parker & Marsh (Ireland) Limited; Allsport Management S.A. - BWB/Z-75 | Bundeswettbewerbsbehörde

Beta Topco 2 Limited; Allsopp Parker & Marsh (Ireland) Limited; Allsport Management S.A.

BWB/Z-75

13.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beta Topco 2 Limited, eine von CVC Fund IV kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt, über ihre Tochtergesellschaft Beta Principal Limited - das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Allsopp Parker & Marsh (Ireland) Limited,- sowie bestimmte in der Vereinbarung bestimmte Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen den gesamten Betrieb (einschließlich der Vermögensgegenstände und Rechte) von APM Group Limited und Allsopp Parker & Marsh Limited ausmachen, der sich mit Stand 30. März 2006 auf das Geschäft von AGL, APM und APMI im Bereich des Erwerbs und der Verwertung von Rechten betreffend den Formel 1 Rennsport bezieht, zu erwerben.Ferner beabsichtigt Beta Topco 2 Limited, über ihre Tochtergesellschaft Beta Prema (UK) Limited das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Allsport Management S.A. zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Sponsoring und Werbung, Gastgewerbe.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2006 weggefallen.

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