Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ASSA ABLOY Holding GmbH; Schwab & Partner GmbH; Vision Card Personalisierungs GmbH - BWB/Z-74 | Bundeswettbewerbsbehörde

ASSA ABLOY Holding GmbH; Schwab & Partner GmbH; Vision Card Personalisierungs GmbH

BWB/Z-74

12.04.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Assa Abloy Holding GmbH, eine 100%-ige österreichische Konzerntochter der Assa Abloy Gruppe, Stockholm/Schweden, beabsichtigt 100 % der Anteile an der Schwab & Partner GmbH sowie der Vision Card Personalisierungs GmbH zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Produktion und Vertrieb von automatischen Identifikations- und Datenerfassungssystemen über Kartentechnologien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2006 weggefallen.

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